So einfach können Sie Ihren Whistleblowing-Kanal umsetzen

Benennen eines Whistleblowing-Beauftragten und Einrichten eines anonymen Meldekanals – Das klingt für die meisten Unternehmen nach hohen Kosten für externe Schulungen und viel Aufwand für „Paragrafenwälzen“ und Weiterbildung. Damit das nicht so sein muss, bieten wir Unternehmen Unterstützung als externer Whistleblowing-Beauftragter und zusätzlich ein kundenspezifisches Online-Meldeportal als anonymen Meldekanal.

Und auch die initiale Umsetzung bei Ihnen im Unternehmen ist unkompliziert und nur mit minimalem Aufwand Ihrerseits verbunden.

Einrichtung und Individualisierung des Online-Meldeportals 

Nach Beauftragung der fly-tech als Hinweisgeberschutz-Beauftragter für Ihr Unternehmen kümmern wir uns um die organisatorischen Schritte.

Das beinhaltet vor allem die Einrichtung des Online-Meldeportals. Hier werden die Benutzer angelegt und entsprechend der Aufgaben Benutzungs-Rechte vergeben. Außerdem wird eine unternehmensspezifische Web-Adresse gewählt und des das Layout auf Ihr Unternehmen angepasst.

Nach diesen Schritten ist Ihr anonymer Online-Meldekanal bereits einsatzfähig.

Offizielle Nennung als Whistleblowing-Beauftragter

Im nächsten Schritt legen wir dann gemeinsam fest, an welchen Stellen der Whistleblowing-Beauftragte genannt werden soll. Dort hinterlegen wir unsere Kontaktdaten und einen Link zu unserem Online-Meldeportal.

Außerdem bereiten wir mit Ihnen ein Informationsschreiben an alle Mitarbeiter vor. Denn nur wenn alle den neuen internen Meldekanal kennen, werden sie ihn auch anstatt des externen Meldekanals beim Bundesamt für Justiz nutzen. Einige Unternehmen informieren im Rahmen ihrer Compliance-Regeln auch Geschäftspartner über das neu eingerichtete Meldeportal.

In nur wenigen Schritten startklar

Nach dem Versand oder der Aushändigung des Informationsschreibens sind alle Beteiligten informiert und Sie haben so die Grundlage geschaffen, mögliche kritische Hinweise zuerst intern zu klären und hoffentlich zu lösen. Manche Unternehmen wünschen auch zusätzliche Sensibilisierungsveranstaltungen für ihre Mitarbeiter. Auch bei diesen Themen unterstützen wird falls nötig. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ist also dank eines durchdachten On-Boardingprozesses kein Hexenwerk und mit minimalem kundenseitigem Aufwand verbunden.

Wenn Sie auch für Ihr Unternehmen einen externen Whistleblowing-Beauftragten suchen oder einen anonymen Online-Meldekanal umsetzen wollen, dann melden Sie sich doch einfach bei uns. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Einfach per E-Mail unter dsb@fly-tech.de oder per Telefon: 0821 207 111 17

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Bildnachweis: Headerfoto von Patrick Fore auf Unsplash

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