Hinweisgeberschutzgesetz: Was Sie als Unternehmen wissen und tun müssen

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wissen müssen, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist.

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog. Whistleblower). Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten und verbietet jegliche Repressalien gegenüber diesen. Wir erklären Ihnen, welche Anforderungen das Gesetz an Ihr Unternehmen stellt, welche Folgen bei Nichtbeachtung drohen und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. Wir als Digitalisierungspartner unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des HinSchG in Ihrem Unternehmen.

Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz und wen betrifft es?

Das HinSchG ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog. Whistleblower). Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten und verbietet jegliche Repressalien gegenüber diesen. 

Wie müssen Sie interne Meldekanäle für Hinweisgeber einrichten?

Die internen Meldekanäle müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen sicher, vertraulich und unabhängig sein.
  • Sie müssen die Möglichkeit bieten, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf Wunsch auch persönlich abzugeben.
  • Sie müssen dem Hinweisgeber innerhalb von sieben Tagen bestätigen, dass seine Meldung eingegangen ist.
  • Sie müssen dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten über die ergriffenen Maßnahmen informieren, z.B. über die Einleitung interner Compliance-Untersuchungen oder die Weiterleitung einer Meldung an eine zuständige Behörde

Neben den internen Meldekanälen können Hinweisgeber auch eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz nutzen, die ab dem 2. Juli 2023 eingerichtet wird. Diese Meldestelle ist für alle Hinweisgeber zugänglich, unabhängig davon, ob sie zuvor eine interne Meldung abgegeben haben oder nicht.

Welche Rechte und Pflichten haben Hinweisgeber und Unternehmen?

Das HinSchG schützt Hinweisgeber vor jeglichen Repressalien, die aufgrund ihrer Meldung erfolgen könnten, wie z.B. Kündigung, Abmahnung, Versetzung, Diskriminierung, Schikane oder Gewalt. Hinweisgeber haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie nachweisen können, dass sie solchen Repressalien ausgesetzt waren. Außerdem sind Hinweisgeber strafrechtlich und zivilrechtlich von der Haftung befreit, wenn sie Verstöße melden, die von öffentlichem Interesse sind.

Verstöße gegen das HinSchG können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden können auch die Öffentlichkeit über die Verstöße informieren.

Wie können wir Ihnen bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes helfen?

Wir als Digitalisierungspartner unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des HinSchG in Ihrem Unternehmen. Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung zur Einrichtung und zum Betrieb sicherer interner Meldekanäle
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter und Führungskräfte zum Hinweisgeberschutz
  • Prüfung Ihrer bestehenden Compliance-Strukturen und -Prozesse
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Hinweisgebern und Behörden

Wenn Sie Fragen zum HinSchG oder zu unseren Dienstleistungen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Frau Baumann steht Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

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