TikTok und Datenschutz: Verbot auf US-Regierungsgeräten

Seit Ende 2022 ist TikTok auf amtlichen Geräten in den USA verboten. Doch wie steht es um TikTok in Sachen Datenschutz und DSGVO?

Ende Dezember 2022 verbot das US-Repräsentantenhaus die Video-App TikTok auf allen amtlichen Geräten. Der Betreiber der App, der chinesische Konzern ByteDance, hatte eingeräumt auf Nutzerdaten von Journalisten zugegriffen zu haben, um deren Aufenthaltsort zu ermitteln. Laut Kongresskammer stellt die App ein “hohes Risiko aufgrund einer Reihe von Sicherheitsproblemen” dar und darf daher nicht mehr auf Regierungsgeräten installiert und betrieben werden. Deshalb fragen sich auch hierzulande viele Unternehmen und Kommunen, wie man im Hinblick auf Datenschutz mit TikTok umgehen soll. 

TikTok als Kanal zur jungen Zielgruppe 

Um jüngere Zielgruppen zu erreichen, nutzen immer mehr Unternehmen TikTok. Denn es gehört unter deutschen Jugendlichen zu einem der beliebtesten sozialen Medien Plattformen. In einer Umfrage gaben fast zwei Drittel der 16- bis 18-Jährigen an, dort regelmäßig Videos hochzuladen oder anzuschauen. 
Und auch wenn Plattformen wie YouTube oder Instagram aktuell noch gefragter sind (rund drei Viertel der Jugendlichen nutzen diese regelmäßig), so hat TikTok die US-Konkurrenten beinahe eingeholt. 

Auch US-Konzerne greifen auf Nutzerdaten zu

Trotzdem ist in Europa der Aufschrei hinsichtlich TikTok deutlich leiser als in den USA. Denn TikTok ist “nur” ein weiteres Unternehmen außerhalb der EU, bei dem ein Verstoß öffentlich wurde. Auch bei einigen US-Unternehmen gehört ein Speichern und Verwenden von Nutzerdaten zur gängigen Praxis. Ganz aktuell wurde beispielsweise am 31.12.2022 Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, durch die irische Datenschutzbehörde zu einer Strafe von 390 Millionen Euro verurteilt. Der Grund: Facebook nutzt ohne Einwilligung Nutzerinformationen, um damit personalisierte Werbung zu schalten.

Unsere Empfehlung: TikTok analog zu Facebook behandeln

Den aktuellen Vorstoß der US-Regierung können wir als Anstoß nutzen und unseren Umgang mit Apps aus unsicheren Drittländern prüfen. Und auch wenn ByteDances Zugriff auf die Nutzerdaten von Journalisten beängstigender klingen mag, als personalisierte Werbung, so sollte sich jedes Unternehmen und insbesondere jede Gemeinde oder Kommune ein Vorgehen für TikTok überlegen.  
Im Juni 2022 sah Digitalminister Volker Wissing zwar noch keine Notwendigkeit ein spezielles Gesetz zur Regulierung von TikTok zu erlassen, dennoch gibt es für Facebook im öffentlichen Bereich eine klare Vorgabe zur Nicht-Nutzung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Unsere Empfehlung ist daher, sich an dieser zu orientieren und einen Umgang mit TikTok analog zu Facebook umzusetzen. Dies trifft insbesondere den öffentlichen Bereich, da diesem nach Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten „im Hinblick auf die Einhaltung des Datenschutzrechts eine Vorbildfunktion zukommt“. Im privaten Sektor bleibt es wohl weiter eine Abwägungssache zwischen Risiko, Kosten und Nutzen.

TikTok und Datenschutz: Wir unterstützen Sie

Wenn Sie dazu oder zur korrekten Speicherung der Daten Fragen haben, können Sie sich jederzeit gern an uns wenden per E-Mail an dsb@fly-tech.de oder per Telefon unter 0821 207111 17.

Oder buchen Sie sich doch einfach hier ein kurzes unverbindliches Kennenlerngespräch und erfahren Sie, wie wir Sie beim Thema Datenschutz unterstützen können. 

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Jennifer Baumann
Consultant Informationssicherheit & Datenschutz
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Headerfoto: Solen Feyissa auf Unsplash

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