Christian Köhler und Marvin Schmidt, fly-tech

Kommunen müssen Facebookseiten abschalten

Facebook-Fanseiten von Kommunen müssen abgeschaltet werden. Warum ein datenschutzkonformer Betrieb aktuell nicht möglich ist.

Schon Mitte 2019 hatte Kelber darauf hingewiesen, dass das Betreiben einer Facebook-Fanpage nicht den Anforderungen des Art. 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht. Da für viele Kommunen die Facebook-Seite aber ein wichtiges Instrument in der Öffentlichkeitsarbeit ist, trat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) mit Facebook in Kontakt. Das Ziel: den Datenschutz auf europäisches Niveau heben.

Facebook zu keinen Änderungen bereit

Doch Facebook hat auch dem BPA nur das öffentlich bekannte Addendum zugesandt, in dem die Verarbeitung zu Seiten-Insights dargestellt werden. Doch dieses ist aus Sicht der Datenschutzbehörde weiterhin unzureichend. „Dies zeigt aus meiner Sicht, dass Facebook zu keinen Änderungen an seiner Datenverarbeitung bereit ist“, schreibt Prof. Kelber in einer Email an die Bundesministerien. Die Konsequenz: Kommunen müssen Facebook-Pages im Laufe des Jahres offline nehmen, da sie ihrer Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO weiterhin nicht nachkommen können. Die Verantwortlichen können nicht nachweisen, dass die Grundsätze zur Verarbeitung personenbezogener Daten eingehalten werden. Weiter reiche es nicht aus, dass die Nutzer in Bezug auf Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen einer Facebook-Fanpage allein auf Facebook verwiesen würden.

Und so, wie es aktuell aussieht, wird es wahrscheinlich nicht bei Facebook allein bleiben. Auch Instagram, TikTok und Clubhouse stehen auf dem Prüfstand. Die Prüfergebnisse seien zwar noch nicht abgeschlossen, dennoch empfiehlt Prof. Kelber, auch diese Seiten abzuschalten – es sieht also nicht danach aus, dass hier ein positives Prüfergebnis zu erwarten ist.

Was das für Kommunen bedeutet

Klar ist: Wer die Fanpage nach dem 1. Januar 2022 weiter betreibt, riskiert Konsequenzen seitens der Aufsichtsbehörden.

Für Kommunen bedeutet das: abschalten. Und zwar am besten nicht erst am 31. Dezember 2021, sondern sich schon jetzt auf diesen Schritt vorzubereiten. Denn mit Social Media, und insbesondere Facebook, fällt ein wichtiger Kommunikationskanal weg. Daher sollten sich Kommunen schon jetzt mit möglichen Alternativen – etwa Blogs oder Newsletter – auseinandersetzen und sich hier einen neuen Kommunikationskanal aufbauen. Außerdem müssen Sie Ihren Facebook-Paragrafen in der Datenschutzerklärung auf der Website entfernen.

Im Rahmen unserer Datenschutz- und Informations­sicherheits­beratung begleiten wir Sie gerne beim Ausstieg aus den Sozialen Medien und geben Ihnen Tipps, worauf dabei zu achten ist. Melden Sie sich einfach jederzeit bei uns per E-Mail an beratung@fly-tech.de oder per Telefon unter 0821 207111 17.

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