Was Unternehmen und Behörden jetzt wissen und tun müssen
Seit dem 2. Februar 2025 ist es ernst: Die neue EU-KI-Verordnung tritt in Kraft – und bringt für Unternehmen und Behörden, die Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, eine ganze Reihe neuer Pflichten mit sich. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsschäden und Projektstopps. In diesem Beitrag erfahren Sie, was auf Sie zukommt, wie Sie sich vorbereiten – und warum die Verordnung auch eine echte Chance sein kann.
Warum die KI-Verordnung alle betrifft
Ob Chatbots im Kundenservice, automatisierte Bewerberauswahl oder KI-gestützte Datenanalysen – KI ist längst im Alltag vieler Unternehmen angekommen. Doch mit der neuen Verordnung wird klar: Der Einsatz von KI ist kein rechtsfreier Raum mehr. Ziel der Verordnung ist es, Transparenz, Datenschutz und ethische Standards im Umgang mit KI zu stärken
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick
1. Verbotene KI-Systeme – was nicht mehr erlaubt ist
Ab Februar 2025 sind bestimmte KI-Anwendungen in der EU ausdrücklich verboten, darunter
Manipulative Systeme, die menschliches Verhalten unbewusst beeinflussen
- Biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum
- Social Scoring nach dem Vorbild des chinesischen Systems
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Schulen
- Predictive Policing auf rein statistischer Basis
2. Risikoanalyse und Dokumentation
Unternehmen müssen künftig alle eingesetzten KI-Systeme bewerten, Risiken identifizieren und dokumentieren. Dazu gehören:
- Regelmäßige Risikobewertungen
- Transparenzberichte über Datenquellen und Entscheidungsprozesse
- Maßnahmen zur Bias-Reduktion und Datensparsamkeit
3. Schulungspflicht: KI-Kompetenz ist Pflicht
Ein zentrales Element der Verordnung ist die Pflicht zur Schulung aller Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten – von der Geschäftsführung bis zur Fachabteilung. Die Inhalte reichen von rechtlichen Grundlagen über ethische Prinzipien bis hin zu technischen Aspekten wie Transparenz und Sicherheit.
Wichtig: Die Schulungen müssen dokumentiert und regelmäßig aktualisiert werden.
4. Compliance-Strukturen und Governance
Unternehmen sollten ein internes KI-Governance-Framework etablieren, das klare Verantwortlichkeiten definiert. Dazu gehören:
- Bestandsaufnahme aller KI-Anwendungen
- Abschaltung verbotener Systeme
- Benennung eines KI-Compliance-Beauftragten
- Interne Meldewege für ethische oder regulatorische Bedenken
5. Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Verordnung sieht empfindliche Strafen vor:
- Reputationsschäden und Projektstopps
- Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
- Haftungsrisiken für Geschäftsleitungen
Jetzt handeln
Die neue KI-Verordnung ist kein Zukunftsthema – sie ist seit Februar 2025 Realität. Wer jetzt handelt, kann nicht nur Risiken minimieren, sondern sich auch als verantwortungsvoller Vorreiter im Umgang mit KI positionieren.
Unser Tipp: Starten Sie mit einer Bestandsaufnahme Ihrer KI-Systeme, planen Sie Schulungen und holen Sie sich bei Bedarf externe Unterstützung.
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